RS Vwgh 1968/5/9 1787/67

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Veröffentlicht am 09.05.1968
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß das einer Stellungnahme zum Ereignis des Ermittlungsverfahrens beigelegte ärztliche Attest in der Begründung des angefochtenen Bescheides nicht mit einer Behauptung abgetan werden darf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1967001787.X01

Im RIS seit

13.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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