RS Vwgh 1968/5/10 1332/67

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Veröffentlicht am 10.05.1968
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
96/01 Bundesstraßengesetz

Rechtssatz

Ob eine Enteignung für die Herstellung, Erhaltung und Umgestaltung einer Bundesstraße im allgemeinen im Sinne des § 365 ABGB gelegen ist, hat die Verwaltungsbehörde nicht zu prüfen.Ob eine Enteignung für die Herstellung, Erhaltung und Umgestaltung einer Bundesstraße im allgemeinen im Sinne des Paragraph 365, ABGB gelegen ist, hat die Verwaltungsbehörde nicht zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1967001332.X02

Im RIS seit

21.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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