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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §81 Abs1;Beachte
y13675;Rechtssatz
Die Aufteilung der Agenden einer Personenvereingigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit zwischen deren mehreren Geschäftsführern hat für die Frage des Verschuldens an der Nichterfüllung der der Personenvereinigung obliegenden steuerrechtlichen Pflichten nur dort Bedeutung, wo für eine Überprüfung der Tätigkeit des steuerlich zuständigen Geschäftsführers durch die anderen Geschäftsführer kein Anlaß bestand (Hinweis E 5.11.1958, 2326/57, 1905 F/1958).
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E 10.5.1968, 0014/67 #1;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1967000014.X01Im RIS seit
26.11.2001