RS Vwgh 1968/5/14 0023/68

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Veröffentlicht am 14.05.1968
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
24/01 Strafgesetzbuch

Norm

ABGB §1339;
StG §487;
StG §488;
  1. ABGB § 1339 gültig von 01.01.1975 bis 01.01.1975 aufgehoben durch BGBl. Nr. 496/1974

Rechtssatz

Bei den den §§ 487, 488 Strafgesetz entsprechenden Tatbildern liegt Ehrenkränkung nur dann vor, wenn die Beleidigung bloß dem Beleidigten gegenüber ohne Anwesenheit einer dritten Person ausgesprochen wurde.Bei den den Paragraphen 487, 488, Strafgesetz entsprechenden Tatbildern liegt Ehrenkränkung nur dann vor, wenn die Beleidigung bloß dem Beleidigten gegenüber ohne Anwesenheit einer dritten Person ausgesprochen wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1968000023.X02

Im RIS seit

28.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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