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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §217 Abs2;Beachte
y16313; yk16344; y16475Rechtssatz
Wird einem Steuerpflichtigen, der einen hohen Steuerrückstand pünktlich in Raten abzahlt, ein Säumniszuschlag nur deshalb vorgeschrieben, weil er sein neuerliches Ratengesuch (das dann auch bewilligt wurde) um einen Tag zu spät eingebracht hat, so kann dies unter Umständen eine Unbilligkeit darstellen. *
E 29.5.1968, 329/68 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1968000329.X01Im RIS seit
29.05.1968