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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §35;Rechtssatz
Es ist unzulässig, die Umschreibung des Begriffes "Dienstgeber" iSd § 35 Abs 1 ASVG ohne weiteres auch für die Beurteilung der Frage, mit welcher öffentlich-rechtlichen Körperschaft in einem konkreten Fall ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis begründet wurde, heranzuziehen. Vielmehr muss bei Beantwortung dieser Frage in erster Linie auf die einschlägigen dienstrechtlichen Vorschriften Bedacht genommen werden.Es ist unzulässig, die Umschreibung des Begriffes "Dienstgeber" iSd Paragraph 35, Absatz eins, ASVG ohne weiteres auch für die Beurteilung der Frage, mit welcher öffentlich-rechtlichen Körperschaft in einem konkreten Fall ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis begründet wurde, heranzuziehen. Vielmehr muss bei Beantwortung dieser Frage in erster Linie auf die einschlägigen dienstrechtlichen Vorschriften Bedacht genommen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1968000244.X04Im RIS seit
22.04.2002Zuletzt aktualisiert am
15.06.2010