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L26509 ErzieherInnen Kindergartenpädagog/inn/en KindergärtnerInnenNorm
ASVG §508;Rechtssatz
Eine in einem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis beschäftigte Kindergärtnerin, die auf Grund des Lehrerdienstrechts-Kompetenzgesetzes, BGBl Nr 88/1948, seit 5.6.1948 unter der Diensthoheit des Landes Wien gestanden hatte, wurde dadurch, dass für ihr Dienstverhältnis die Bestimmungen des Kindergärtnerinnen-Dienstrechtsüberleitungsgesetzes, LGBl für Wien Nr 8/1964, maßgebend geworden sind und dass damit insbesondere die Unterstellung unter die Dienstordnung für die Beamten der Bundeshauptstadt Wien erfolgt ist, nicht in ein (neues) pensionsversicherungsfreies Dienstverhältnis aufgenommen.Eine in einem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis beschäftigte Kindergärtnerin, die auf Grund des Lehrerdienstrechts-Kompetenzgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr 88 aus 1948,, seit 5.6.1948 unter der Diensthoheit des Landes Wien gestanden hatte, wurde dadurch, dass für ihr Dienstverhältnis die Bestimmungen des Kindergärtnerinnen-Dienstrechtsüberleitungsgesetzes, Landesgesetzblatt für Wien Nr 8 aus 1964,, maßgebend geworden sind und dass damit insbesondere die Unterstellung unter die Dienstordnung für die Beamten der Bundeshauptstadt Wien erfolgt ist, nicht in ein (neues) pensionsversicherungsfreies Dienstverhältnis aufgenommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1968000244.X01Im RIS seit
22.04.2002Zuletzt aktualisiert am
15.06.2010