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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Ist eine Beschwerde als unzulässig zurückzuweisen, dann erübrigt es sich, auf einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim VwGH näher einzugehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1968000589.X02Im RIS seit
26.04.2002