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L76001 Heilvorkommen Kurort BurgenlandNorm
Heilvorkommen- und KurorteG Bgld 1963 §1;Beachte
Fortgesetztes Verfahren: 1770/70 E 2. April 1971;Rechtssatz
Unter einer "Angelegenheit" im Sinne des § 99 Abs 1 lit e WRG 1959 kann immer nur jenes Vorhaben verstanden werden, das einer wasserrechtlichen Erledigung unterzogen werden soll (hier lediglich Antrag auf Bewilligung zur Erschließung von Grundwasser -Unter einer "Angelegenheit" im Sinne des Paragraph 99, Absatz eins, Litera e, WRG 1959 kann immer nur jenes Vorhaben verstanden werden, das einer wasserrechtlichen Erledigung unterzogen werden soll (hier lediglich Antrag auf Bewilligung zur Erschließung von Grundwasser -
daher keine Angelegenheiten der Heilquellen und Heilmoore).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1967001590.X01Im RIS seit
25.02.2002Zuletzt aktualisiert am
14.12.2015