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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §73 Abs1;Rechtssatz
Darlegungen darüber, dass kein Ermessensmissbrauch darin liegt, wenn die Behörde ihre Entscheidung nicht erst in einem Zeitpunkt getroffen hat, in dem der Beschwerdeführer eine Voraussetzung für die Begünstigung nach den Richtlinien für die Ermessensübung bei der Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine Taxikonzession (voll 5 Jahre Taxilenker) erfüllt hat (Hinweis E 14.9.1965, 2088/64).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1967000211.X01Im RIS seit
13.12.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017