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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §81 Abs1;Beachte
y13674; yk18358Rechtssatz
Bei der Prüfung der Frage, welchem oder welchen von mehreren Gesellschaftern eine fahrlässige Abgabenverkürzung bzw eine Finanzordnungswidrigkeit zuzurechnen ist, ist zu beachten, welchem Gesellschafter oder welchen Gesellschaftern tatsächlich
die Besorgung der kaufmännischen und steuerlichen Angelegenheiten oblag. Eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der Einrichtung der Steuer der Gesellschaft betrauten oder hiefür verantwortlichen Gesellschafters kann nämlich von dem anderen Gesellschafter oder den anderen Gesellschaftern nur dann verlangt werden, wenn ein begründeter Anlaß vorliegt, an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung des mit diesen Angelegenheiten betrauten Gesellschafters zu zweifeln. *
E 28.6.1968, 1691/66 #1;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1966001691.X01Im RIS seit
28.06.1968