RS Vwgh 1968/7/4 1704/67

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.07.1968
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Index

50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
67 Versorgungsrecht

Norm

GelVerkG §5 Abs1;
GewO 1859 §23 Abs5;
OFG §6 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1703/67 E 3. April 1968 RS 1

Stammrechtssatz

Den Inhabern von Amtsbescheinigungen oder Opferausweisen kommt im Bereich des der Behörde zustehenden Wahlrechtes im Fall einer den Bedarf übersteigenden Anzahl von Konzessionswerbern keine über die in § 6 Z 1 OFG genau umschriebene Begünstigung hinausreichende Vorzugsstellung zu.Den Inhabern von Amtsbescheinigungen oder Opferausweisen kommt im Bereich des der Behörde zustehenden Wahlrechtes im Fall einer den Bedarf übersteigenden Anzahl von Konzessionswerbern keine über die in Paragraph 6, Ziffer eins, OFG genau umschriebene Begünstigung hinausreichende Vorzugsstellung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1967001704.X01

Im RIS seit

06.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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