RS Vwgh 1968/7/4 0101/68

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Veröffentlicht am 04.07.1968
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht
37/01 Geldrecht Währungsrecht

Norm

ABGB §987;
ABGB §989;
BewG 1955 §14 Abs1;
ErbStG §19 Abs1;
FremdwährungsschuldverschreibungsG 1936 §4;

Beachte

y10849; yk11268

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage der Bewertung von Fremdenwährungsschulden (Hingabe eines Heiratsgutes) bei einer Festsetzung der Erbschaftssteuer. Im Jahre 1927 wurde vor einem Wiener Notar ein Notariatsakt abgeschlossen, in welchem ein Heiratsgut in der Höhe von 600.000,-- bulgarischen Lewa bestellt wurde. Das Heiratsgut sollte im Fall eines vorzeitigen Ablebens des Mannes an dessen Witwe und beim Vorversterben der Ehegattin an deren Erben fallen.

*

E 4.7.1968, 101/68 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1968000101.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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