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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §19;Beachte
y12307; yk16072Rechtssatz
Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften; die Behörde hatte, statt die unzulässige Berufung der Bescherdeführerin zurückzuweisen, über die Berufung entschieden; im Zusammenhang damit rechtliche Ausführungen zur FRAGE DES BERUFUNGSRECHTES HAFTUNGSPFLICHTIGER PERSONEN (im Bescherdefall Gesamtrechtsnachfolge); die Behörde hatte einen Haftungsbescheid (für Steuern einer OHG) an den verstorbenen Gesellschafter gerichtet und diesen Bescheid der Witwe des Gesellschafters "als Rechtsnachfolgerin" zugestellt; weiteres Verfahren wie oben.
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E 5.7.1968, 1543/66 #1;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1966001543.X01Im RIS seit
05.07.1968