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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Die Richtlinien der Gruppe c) für die Verleihung einer Taxikonzession sind auf den Besitz der Konzession schon vor dem 21.6.1937 (dem Tag des Wirksamwerdens der Autotaxiverordnung) abgestellt, also nicht anwendbar auf später erlangte Konzessionen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1967000508.X01Im RIS seit
28.12.2001