RS Vwgh 1968/7/5 0508/67

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Veröffentlicht am 05.07.1968
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50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Die Richtlinien der Gruppe c) für die Verleihung einer Taxikonzession sind auf den Besitz der Konzession schon vor dem 21.6.1937 (dem Tag des Wirksamwerdens der Autotaxiverordnung) abgestellt, also nicht anwendbar auf später erlangte Konzessionen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1967000508.X01

Im RIS seit

28.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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