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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §47;Rechtssatz
Bei einer vom VfGH an den VwGH abgetretenen Beschwerde bei der eine Aktenvorlage an den VwGH seitens der Behörde nicht erfolgt ist, gebührt letzterer der Vorlagenaufwand nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1968000474.X01Im RIS seit
30.04.2002