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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §32 Abs1;Rechtssatz
Wird der Antritt einer wegen eines als Dienstbeschädigung anerkannten Leidens notwendigen Kur wegen Zahnbehandlung von einer Gebisssanierung abhängig gemacht, diese auch durchgeführt und dadurch die Neuanfertigung einer Zahnprothese erforderlich, so besteht für diese kein Anspruch auf Kostenersatz, wenn der Zahnschaden weder unmittelbar noch mittelbar durch die den Wehrdienst eigentümlichen Verhältnissen verursacht worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1968000239.X01Im RIS seit
17.04.2002