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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Dadurch, dass ein Antrag meritorisch behandelt und neuerlich abgewiesen wird, anstelle dass dieser Antrag gem § 68 Abs 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen wird, wird die Partei in ihren Rechten nicht verletzt.Dadurch, dass ein Antrag meritorisch behandelt und neuerlich abgewiesen wird, anstelle dass dieser Antrag gem Paragraph 68, Absatz eins, AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen wird, wird die Partei in ihren Rechten nicht verletzt.
Schlagworte
Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Verfahren vor dem VwGHEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1968000212.X02Im RIS seit
08.04.2002