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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §37;Beachte
y14202; yk15906Rechtssatz
Wird in einer Berufung in einer Strafsache die Rechtzeitigkeit dieses Rechtsmittels behauptet und ergeben Erhebungen (hier eine Zeugeneinvernahme) Umstände, aus denen die Behörde die Verspätung des Rechtsmittels erschließen will, so sind die Ermittlungsergebnisse vor Erlassung des Zurückweisungsbescheides der Partei bekannzugeben.
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E 23.9.1968, 556/67 #1
Schlagworte
Parteiengehör Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Berufung VerwaltungsstrafverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1967000556.X01Im RIS seit
10.01.2002