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L82000 BauordnungNorm
AVG §43 Abs1;Rechtssatz
Bei der Prüfung des Vorbringens des Nachbarn (auch des übergangenen) ist zuerst die prozessuale Stellung (Eigenschaft als Nachbar) und dann erst die Frage zu prüfen, ob die Einwendungen berechtigt sind oder nicht.
Schlagworte
Baurecht Nachbar übergangenerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1968000089.X03Im RIS seit
07.03.2002Zuletzt aktualisiert am
03.02.2009