RS Vwgh 1968/9/23 0089/68

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Veröffentlicht am 23.09.1968
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Index

L82000 Bauordnung
L82005 Bauordnung Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §43 Abs1;
AVG §8;
BauRallg;
StadtbauO Salzburg 1958 §10;

Rechtssatz

Bei der Prüfung des Vorbringens des Nachbarn (auch des übergangenen) ist zuerst die prozessuale Stellung (Eigenschaft als Nachbar) und dann erst die Frage zu prüfen, ob die Einwendungen berechtigt sind oder nicht.

Schlagworte

Baurecht Nachbar übergangener

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1968000089.X03

Im RIS seit

07.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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