RS Vwgh 1968/9/27 1654/67

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Veröffentlicht am 27.09.1968
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Eine Person die lediglich ihr Grundwasser nach Maßgabe des § 10 Abs 1 WRG 1959 benützt ist kein Wasserberechtigter im Sinne des § 58 Abs 2 legcit.Eine Person die lediglich ihr Grundwasser nach Maßgabe des Paragraph 10, Absatz eins, WRG 1959 benützt ist kein Wasserberechtigter im Sinne des Paragraph 58, Absatz 2, legcit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1967001654.X10

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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