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L82000 BauordnungNorm
BauRallg;Rechtssatz
Ein Polizeibefehl kann nicht eine Verpflichtung auferlegen, hinsichtlich der der Verpflichtete erst die Zustimmung einer dritten Person benötigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1967001654.X08Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.12.2014