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32/03 Steuern vom VermögenBeachte
y11170;Rechtssatz
Die Verpflichtung des Vaters, seiner Tochter eine Heiratsausstattung zu geben, ist bei der Veranlagung zur Vermögenssteuer gem § 6 Abs 1 BewG 1955 als aufschiebend bedingte Last unberücksichtigt zu lassen, wenn die Tochter am Veranlagungsstichtag noch nicht geheiratet hat.Die Verpflichtung des Vaters, seiner Tochter eine Heiratsausstattung zu geben, ist bei der Veranlagung zur Vermögenssteuer gem Paragraph 6, Absatz eins, BewG 1955 als aufschiebend bedingte Last unberücksichtigt zu lassen, wenn die Tochter am Veranlagungsstichtag noch nicht geheiratet hat.
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E 2.10.1968, 0614/68 #1 VwSlg 3787 F/1968;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1968000614.X01Im RIS seit
14.01.2002