RS Vwgh 1968/10/2 0614/68

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.10.1968
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32/03 Steuern vom Vermögen
33 Bewertungsrecht

Beachte

y11170;

Rechtssatz

Die Verpflichtung des Vaters, seiner Tochter eine Heiratsausstattung zu geben, ist bei der Veranlagung zur Vermögenssteuer gem § 6 Abs 1 BewG 1955 als aufschiebend bedingte Last unberücksichtigt zu lassen, wenn die Tochter am Veranlagungsstichtag noch nicht geheiratet hat.Die Verpflichtung des Vaters, seiner Tochter eine Heiratsausstattung zu geben, ist bei der Veranlagung zur Vermögenssteuer gem Paragraph 6, Absatz eins, BewG 1955 als aufschiebend bedingte Last unberücksichtigt zu lassen, wenn die Tochter am Veranlagungsstichtag noch nicht geheiratet hat.

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E 2.10.1968, 0614/68 #1 VwSlg 3787 F/1968;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1968000614.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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