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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Wurde die Frage der Kausalität eines Leidens mit dem Wehrdienst (KOVG) rechtskräftig verneint, dann steht der Überprüfung der Kausalität auch im Fall der Geltendmachung der Verschlimmerung dieses Leidens die Rechtskraft entgegen.
Schlagworte
Rechtskraft Rechtsgebiete KriegsopferversorgungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1968000673.X01Im RIS seit
26.04.2002