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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
In einem Verfahren, betreffend Anerkennung eines Zahnschadens als Dienstbeschädigung, ist der Umstand, ob zur fraglichen Zeit an der russischen Front normale Ernährungsverhältnisse bestanden haben, keine Frage ärztlichen Fachwissens.
Schlagworte
Sachverständiger Entfall der BeiziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1968000630.X01Im RIS seit
26.04.2002