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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §70 Abs3;Rechtssatz
Wird ein mit Beschwerde angefochtener Bescheid durch den VwGH aufgehoben, so kommt der Beschwerde gegen die Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des diesen Bescheid betreffenden Verwaltungsverfahrens keine praktische Bedeutung mehr zu, weshalb das Verfahren über diese Beschwerde einzustellen ist.
Schlagworte
AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1968001053.X01Im RIS seit
03.04.2002Zuletzt aktualisiert am
11.06.2012