Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §59 Abs3;Rechtssatz
Ist ein Kostenbegehren bereits als verspätet zurückzuweisen, dann erübrigt sich die Prüfung, ob der Anspruch dem Grunde nach besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1966001425.X03Im RIS seit
25.03.2002