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L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNorm
BauONov OÖ 1946 §1;Rechtssatz
Gesetzliche Regelungen über Kleingartenflächen sind dem Baurecht zuzurechnen und fallen damit unter den Begriff "örtliche Baupolizei" nach Art 118 Abs 3 Z 9 B-VG.Gesetzliche Regelungen über Kleingartenflächen sind dem Baurecht zuzurechnen und fallen damit unter den Begriff "örtliche Baupolizei" nach Artikel 118, Absatz 3, Ziffer 9, B-VG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1966000867.X01Im RIS seit
11.12.2001