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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
DP §75;Rechtssatz
Die Beschwerde gegen die Verweigerung der Versetzung in den zeitlichen Ruhestand wird gegenstandslos, wenn der Beamte auf Grund eines rechtskräftigen Disziplinanerkenntnisses in den dauernden Ruhestand versetzt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1966001798.X01Im RIS seit
16.04.2002