RS Vwgh 1968/10/31 1725/67

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Veröffentlicht am 31.10.1968
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Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §52;
KOVG 1957 §8;
  1. KOVG 1957 § 52 heute
  2. KOVG 1957 § 52 gültig ab 01.07.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 90/2005
  3. KOVG 1957 § 52 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2001
  4. KOVG 1957 § 52 gültig von 01.01.1998 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 139/1997
  5. KOVG 1957 § 52 gültig von 01.07.1993 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 110/1993
  6. KOVG 1957 § 52 gültig von 01.01.1992 bis 30.06.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 687/1991
  7. KOVG 1957 § 52 gültig von 01.06.1984 bis 31.12.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 212/1984

Rechtssatz

In Fällen, in denen der letzte Rentenbemessungsbescheid nach dem 2.9.1952 ergangen ist, muß eine Anerkennung zusätzlicher Dienstbeschädigungen in der Regel zur Einschätzung nach § 8 KOVG 1957 führen. Das Unterbleiben eines solchen Einschätzungsverfahrens ist aber dann kein wesentlicher Mangel, wenn es sich im Vergleich zu den früheren Bezeichnungen der Dienstbeschädigungen nur um eine nähere medizinische Aufgliederung des schon früher anerkannten Leidenszustandes, nicht aber um eine zusätzliche Erfassung eines neuen, hinsichtlich des Einflusses auf die Berufstauglichkeit erst zu prüfenden Zustandes handelt (Hinweis E 13.6.1960, 0501/57, VwSlg 5321 A/1960).In Fällen, in denen der letzte Rentenbemessungsbescheid nach dem 2.9.1952 ergangen ist, muß eine Anerkennung zusätzlicher Dienstbeschädigungen in der Regel zur Einschätzung nach Paragraph 8, KOVG 1957 führen. Das Unterbleiben eines solchen Einschätzungsverfahrens ist aber dann kein wesentlicher Mangel, wenn es sich im Vergleich zu den früheren Bezeichnungen der Dienstbeschädigungen nur um eine nähere medizinische Aufgliederung des schon früher anerkannten Leidenszustandes, nicht aber um eine zusätzliche Erfassung eines neuen, hinsichtlich des Einflusses auf die Berufstauglichkeit erst zu prüfenden Zustandes handelt (Hinweis E 13.6.1960, 0501/57, VwSlg 5321 A/1960).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1967001725.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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