RS Vwgh 1968/11/12 0974/68

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Veröffentlicht am 12.11.1968
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1339;
  1. ABGB § 1339 gültig von 01.01.1975 bis 01.01.1975 aufgehoben durch BGBl. Nr. 496/1974

Rechtssatz

Nicht jedes Scherzwort unter 4 Augen stellt eine Ehrenbeleidigung dar. Es ist insbesondere auch beachtlich, ob sich die subjektive Tatseite, also das Verschulden, auch darauf erstreckte den anderen in seiner Ehre zu kränken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1968000974.X04

Im RIS seit

07.06.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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