Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1339;Rechtssatz
Nicht jedes Scherzwort unter 4 Augen stellt eine Ehrenbeleidigung dar. Es ist insbesondere auch beachtlich, ob sich die subjektive Tatseite, also das Verschulden, auch darauf erstreckte den anderen in seiner Ehre zu kränken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1968000974.X04Im RIS seit
07.06.2002