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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1339;Rechtssatz
Auch in einem verschlossenen Brief enthaltene Äußerungen können eine Verspottung und somit eine Ehrenkränkung des Adressaten darstellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1968000974.X03Im RIS seit
07.06.2002