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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §47;Rechtssatz
Das VwGG 1965 bietet keine Möglichkeit, im Falle der Abweisung der Beschwerde aus rücksichtswürdigen Gründen von der Zuerkennung der Kosten an die obsiegende belangte Behörde abzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1968001477.X01Im RIS seit
29.04.2002