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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §49 Abs3;Rechtssatz
Kein Zuspruch der Reisekosten an den Vertreter der mitbeteiligten Partei welche in Purbach/Bgld wohnhaft ist, wenn dieser seinen Wohnsitz am Sitz des VwGH hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1966000139.X03Im RIS seit
07.12.2001