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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §547;Rechtssatz
Beschwerdefall, in dem de facto die Beschwerdeberechtigung des Erben derjenigen Person, an die der bekämpfte Bescheid gerichtet war, anerkannt wurde.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete FinanzverwaltungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1967001685.X04Im RIS seit
05.02.2002Zuletzt aktualisiert am
23.07.2010