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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Rechtssatz
In einem von Amts wegen ohne jede Einschränkung wiederaufgenommenen Abgabenverfahren ist es nicht nur zulässig, sondern unter Umständen im Hinblick auf Art 18 Abs 1 B-VG sogar geboten, auch in anderen Rechtsfragen als denen, die zur Wiederaufnahme des Verfahrens führten, von einer in früheren Entscheidungen - insbesondere auch in dem durch die Wiederaufnahme beseitigten Bescheide - vertretenen Rechtsansicht abzugehen.In einem von Amts wegen ohne jede Einschränkung wiederaufgenommenen Abgabenverfahren ist es nicht nur zulässig, sondern unter Umständen im Hinblick auf Artikel 18, Absatz eins, B-VG sogar geboten, auch in anderen Rechtsfragen als denen, die zur Wiederaufnahme des Verfahrens führten, von einer in früheren Entscheidungen - insbesondere auch in dem durch die Wiederaufnahme beseitigten Bescheide - vertretenen Rechtsansicht abzugehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1967000637.X01Im RIS seit
10.01.2002Zuletzt aktualisiert am
31.10.2014