Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §119 Abs2;Beachte
y14533;Rechtssatz
Ist im Zolltarif für den Fall des Vorliegens einer "Nichterzeugungsbestätigung" eine Zollbefreiung vorgesehen, dann hat der Eingangsabgabenpflichtige, wenn ihm die Ausstellung der Bestätigung in einem Zeitpunkt bekannt wird, in dem noch die Einlegung eines Rechtsmittels gegen den Zollbescheid möglich oder das Rechtsmittelverfahren noch nicht abgeschlossen ist, diese Tatsache bei sonstigem Ausschluß im Rechtsmittelverfahren geltend zu machen. Nur wenn sie ihm erst später bekannt wird, kann er darauf einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stützen (Hinweis E 3.2.1967, 1667/66).
*
E 22.11.1968, 0363/68 #2;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1968000363.X02Im RIS seit
22.11.1968