RS Vwgh 1968/11/22 0363/68

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Veröffentlicht am 22.11.1968
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/04 Zolltarifgesetz Präferenzzollgesetz

Norm

BAO §119 Abs2;
BAO §303 Abs1 litb;
ZTG 1958 TNr87.07B Anm2;
  1. BAO § 303 heute
  2. BAO § 303 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  3. BAO § 303 gültig von 26.06.2002 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002
  4. BAO § 303 gültig von 15.07.1999 bis 25.06.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/1999
  5. BAO § 303 gültig von 19.04.1980 bis 14.07.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Beachte

y14533;

Rechtssatz

Ist im Zolltarif für den Fall des Vorliegens einer "Nichterzeugungsbestätigung" eine Zollbefreiung vorgesehen, dann hat der Eingangsabgabenpflichtige, wenn ihm die Ausstellung der Bestätigung in einem Zeitpunkt bekannt wird, in dem noch die Einlegung eines Rechtsmittels gegen den Zollbescheid möglich oder das Rechtsmittelverfahren noch nicht abgeschlossen ist, diese Tatsache bei sonstigem Ausschluß im Rechtsmittelverfahren geltend zu machen. Nur wenn sie ihm erst später bekannt wird, kann er darauf einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stützen (Hinweis E 3.2.1967, 1667/66).

*

E 22.11.1968, 0363/68 #2;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1968000363.X02

Im RIS seit

22.11.1968
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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