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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §243;Rechtssatz
Durch die Erlassung einer Berufungsvorentscheidung durch die Abgabenbehörde erster Instanz wird der Berufungswerber hinsichtlich einer allfälligen Säumnis der Berufungsbehörde klaglosgestellt.
Schlagworte
Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1968000197.X01Im RIS seit
22.11.1968Zuletzt aktualisiert am
25.06.2010