RS Vwgh 2006/10/25 2005/08/0157

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Veröffentlicht am 25.10.2006
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §9 Abs2;
AlVG 1977 §9 Abs3;

Rechtssatz

Wenn für die Ausübung einer in Frage kommenden Beschäftigung durch einen Arbeitslosen ein eigener Pkw erforderlich ist und der Arbeitslose über einen solchen Pkw nicht verfügt, dann ist ihm die jeweilige Beschäftigung nicht zumutbar (vgl. in diesem Zusammenhang zu § 9 Abs. 3 AlVG auch das hg. Erkenntnis vom 26. Jänner 2000, Zl. 98/08/0355; vgl. auch das hg. Erkenntnis vom 20. Februar 2002, Zl. 99/08/0104).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005080157.X01

Im RIS seit

05.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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