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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §48;Beachte
Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 0898/75 E VS 4. Mai 1977 VwSlg 9315 A/1977 RS 1; betreffend Übergangsregelungen, zeitraumbezogene bzw stichtagsbezogene Entscheidungen (RIS: abwh)Rechtssatz
Der von einem Versicherungsträger erlassene Bescheid, mit dem die Verpflichtung eines Dienstgebers zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch Festsetzung eines bestimmten zu leistenden Betrages auf Grund einer Nachberechnung unter Anwendung des § 48 ASVG ausgesprochen wurde, war konstitutiver Art; für die Entscheidung über den gegen einen solchen Bescheid erhobenen Einspruch ist daher die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Rechtslage maßgebend (hier: Aufhebung des § 48 ASVG und Abänderung des § 68 Abs 1 ASVG durch die 21.Novelle zum ASVG mit Beginn der Beitragsperiode Jänner 1968.Der von einem Versicherungsträger erlassene Bescheid, mit dem die Verpflichtung eines Dienstgebers zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch Festsetzung eines bestimmten zu leistenden Betrages auf Grund einer Nachberechnung unter Anwendung des Paragraph 48, ASVG ausgesprochen wurde, war konstitutiver Art; für die Entscheidung über den gegen einen solchen Bescheid erhobenen Einspruch ist daher die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Rechtslage maßgebend (hier: Aufhebung des Paragraph 48, ASVG und Abänderung des Paragraph 68, Absatz eins, ASVG durch die 21.Novelle zum ASVG mit Beginn der Beitragsperiode Jänner 1968.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1968000887.X01Im RIS seit
12.02.2002Zuletzt aktualisiert am
18.03.2011