RS Vwgh 1968/11/28 0366/68

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.1968
beobachten
merken

Index

67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Eine Prüfung nach § 8 KOVG 1957 ist auch dann erforderlich, wenn die maßgeblichen Berufsanforderungen als überdurchschnittlich gewertet werden müssen oder wenn gewisse Eigenschaften und Leiden berufsausschließend sind (Hinweis E 30.1.1961 1078/59 und E 23.2.1961, 2197/59).Eine Prüfung nach Paragraph 8, KOVG 1957 ist auch dann erforderlich, wenn die maßgeblichen Berufsanforderungen als überdurchschnittlich gewertet werden müssen oder wenn gewisse Eigenschaften und Leiden berufsausschließend sind (Hinweis E 30.1.1961 1078/59 und E 23.2.1961, 2197/59).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1968000366.X01

Im RIS seit

16.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten