RS Vwgh 1968/12/11 0271/66

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Veröffentlicht am 11.12.1968
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §41 Abs1;

Rechtssatz

§ 41 VStG 1950 ordnet nicht zwingend an, daß die als übertreten angesehene Verwaltungsvorschrift in der Beschuldigtenladung benannt sein muß.Paragraph 41, VStG 1950 ordnet nicht zwingend an, daß die als übertreten angesehene Verwaltungsvorschrift in der Beschuldigtenladung benannt sein muß.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1966000271.X04

Im RIS seit

11.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

28.08.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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