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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §31 Abs1;Rechtssatz
Enthält der Beschuldigtenladungsbescheid eine Umschreibung der dem Beschuldigten zur Last gelegen Tat, so kann durch die Zitierung einer unrichtigen Gesetzesstelle Verjährung der vom Besch. gesetzten Verwaltungsübertretung nicht herbeigeführt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1966000271.X03Im RIS seit
11.01.2002Zuletzt aktualisiert am
28.08.2014