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13/03 Sonstige Angelegenheiten der StaatsvertragsdurchführungNorm
BAO §101 Abs4;Beachte
y12828; yk17513Rechtssatz
Hatte der Eigentümer des Unternehmens keinen Anspruch auf Zustellung des vorstehenden Einheitswertbescheides kann er auch keinen erfolgreichen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen. Überdies bildet die Behauptung eines Zustellungsmangels keinen Wiedereinsetzungsgrund, da bei mangelhafter Zustellung die Frist gar nicht zu laufen begonnen hätte (Hinweis E 4.12.1957, 3110/55).
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E 12.12.1968, 1292/67 #2;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1967001292.X02Im RIS seit
18.12.2001