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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §46 Abs5;Beachte
y11048;Rechtssatz
Die Tatsache, daß ein Abgabepflichtiger bei Holzlieferungen aus seinem Forstbetrieb an die ihm gehörige gewerbliche Säge wegen Innenumsatzes infolge Unternehmergleichheit die Umsatzsteuer erspart, rechtfertigt keinen Zuschlag nach § 46 Abs 5 BewG. *Die Tatsache, daß ein Abgabepflichtiger bei Holzlieferungen aus seinem Forstbetrieb an die ihm gehörige gewerbliche Säge wegen Innenumsatzes infolge Unternehmergleichheit die Umsatzsteuer erspart, rechtfertigt keinen Zuschlag nach Paragraph 46, Absatz 5, BewG. *
E 19.12.1968, 1486/67 #1 VwSlg 3837 F/1968;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1967001486.X01Im RIS seit
30.01.2002