RS Vwgh 1968/12/19 1486/67

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Veröffentlicht am 19.12.1968
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §46 Abs5;
  1. BewG 1955 § 46 heute
  2. BewG 1955 § 46 gültig ab 15.12.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2012
  3. BewG 1955 § 46 gültig von 30.12.1987 bis 14.12.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 649/1987

Beachte

y11048;

Rechtssatz

Die Tatsache, daß ein Abgabepflichtiger bei Holzlieferungen aus seinem Forstbetrieb an die ihm gehörige gewerbliche Säge wegen Innenumsatzes infolge Unternehmergleichheit die Umsatzsteuer erspart, rechtfertigt keinen Zuschlag nach § 46 Abs 5 BewG. *Die Tatsache, daß ein Abgabepflichtiger bei Holzlieferungen aus seinem Forstbetrieb an die ihm gehörige gewerbliche Säge wegen Innenumsatzes infolge Unternehmergleichheit die Umsatzsteuer erspart, rechtfertigt keinen Zuschlag nach Paragraph 46, Absatz 5, BewG. *

E 19.12.1968, 1486/67 #1 VwSlg 3837 F/1968;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1967001486.X01

Im RIS seit

30.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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