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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs1 litb;Beachte
y17669; yk17787; yk17799; yk20206Rechtssatz
Im vorliegenden Fall haben die Bf im Rahmen eines Übergabsvertrages und Leibrentenvertrages Grundstücke und auf Grund eines Pachtvertrages benützte Inventarstücke erworben. In der Folge gaben die Bf bekannt, daß der Vertrag storniert wurde, weil auch ein Gemischtwarenhandel, der nicht im Vertrag genannt war, erworben wurde. Gleichzeitig wurde der Antrag auf Nichterhebung der Grunderwerbsteuer gestellt. Sodann schlossen die Parteien neuerlich einen Vertrag, wonach der Wert der Gegenleistung überwiegend auf den Gemischtwarenhandel entfallen sollte. Die vom Finanzamt erlassenen Abgabenbescheide hinsichtlich der Bemessung der Grunderwerbsteuer als auch hinsichtlich Nichterhebung der Grunderwerbsteuer wurden erfolglos mit eine Wiederaufnahmeverfahren angefochten.
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E 20.12.1968, 867/68 #1 VwSlg 3840 F/1968
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1968000867.X01Im RIS seit
20.12.1968