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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Rechtssatz
Schließt eine Grundfläche so günstig an das aufgeschlossene und verbaute Gebiet an, dass sie zufolge ihrer Verbaubarkeit wertmäßig als Bauland gelten und daher ebenso zu bewerten sein kann wie Grundstücke, die in letzter Zeit zur Verbauung innerhalb des Siedlungsgebietes abverkauft wurden, so entspricht die Bestimmung einer Entschädigung in Höhe des Baulandwertes dem Gesetz. Jedoch darf dieser im Vergleichswege gewonnenen wertmäßigen Qualifikation eines Grundstückes als "Bauland" hinsichtlich seiner tatsächlichen Verwertung als Bauland kein Hindernis nach den baurechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1968000810.X02Im RIS seit
02.05.2002Zuletzt aktualisiert am
29.10.2015