RS Vwgh 1968/12/20 0810/68

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.1968
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht

Rechtssatz

Schließt eine Grundfläche so günstig an das aufgeschlossene und verbaute Gebiet an, dass sie zufolge ihrer Verbaubarkeit wertmäßig als Bauland gelten und daher ebenso zu bewerten sein kann wie Grundstücke, die in letzter Zeit zur Verbauung innerhalb des Siedlungsgebietes abverkauft wurden, so entspricht die Bestimmung einer Entschädigung in Höhe des Baulandwertes dem Gesetz. Jedoch darf dieser im Vergleichswege gewonnenen wertmäßigen Qualifikation eines Grundstückes als "Bauland" hinsichtlich seiner tatsächlichen Verwertung als Bauland kein Hindernis nach den baurechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1968000810.X02

Im RIS seit

02.05.2002

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten