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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §118;Rechtssatz
Bei einer Enteignung zu Gunsten eines Wasserbauunternehmens ist nicht nur der Ertragswert, sondern auch der diesen übersteigende Verkehrswert zu ersetzen. Weiters grundlegende rechtliche Ausführungen zu der hiebei einzuhaltenden Vorgangsweise.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1968000810.X01Im RIS seit
02.05.2002Zuletzt aktualisiert am
29.10.2015