Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §308 Abs1;Beachte
Vorgeschichte: 0640/65 E 19. Jänner 1966 VwSlg 6838 A/1966;Rechtssatz
Der Antrag eines Dienstnehmers, für bestimmte von ihm nachgewiesene Beschäftigungszeiten (Versicherungszeiten), für die bisher ein Überweisungsbetrag nach § 308 Abs 1 ASVG noch nicht geleistet worden ist, in den Überweisungsbetrag nach der genannten Gesetzesstelle einzubeziehen ist, als ein auf Leistung eines Überweisungsbetrages abzuzielender Antrag anzusehen, zu dessen Einbringung jedoch nur der Dienstgeber, nicht aber der Dienstnehmer berechtigt ist.Der Antrag eines Dienstnehmers, für bestimmte von ihm nachgewiesene Beschäftigungszeiten (Versicherungszeiten), für die bisher ein Überweisungsbetrag nach Paragraph 308, Absatz eins, ASVG noch nicht geleistet worden ist, in den Überweisungsbetrag nach der genannten Gesetzesstelle einzubeziehen ist, als ein auf Leistung eines Überweisungsbetrages abzuzielender Antrag anzusehen, zu dessen Einbringung jedoch nur der Dienstgeber, nicht aber der Dienstnehmer berechtigt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968000951.X01Im RIS seit
04.06.2002Zuletzt aktualisiert am
08.04.2016