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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §3 litc;Rechtssatz
Ungedeckte Nachfrage nach Leistungen des Taxigewerbes kann deshalb nicht angenommen werden, weil wegen des Einsatzes von Funktaxis die Nachfrage nach Leistungen des Taxigewerbes von Personen ohne Telefonanschluß nicht befriedigt werde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1967001698.X03Im RIS seit
06.02.2002